Was ist eine anonyme Gesellschaft? Eine Gesellschaft, in welcher der eine Bürger den andern nicht kennt, wie es zum Beispiel in einer Großstadt der Fall ist? Ja, kann sein. Ich bin aber in einem völlig anderen Zusammenhang auf diesen Begriff gestoßen.
Wer auf eine kaufmännische Berufsschule gegangen ist, dem ist das Wort »Gesellschaftsform« geläufig, womit die rechtliche Form eines Unternehmens gemeint ist. Man unterscheidet zunächst zwei Hauptkategorien, nämlich Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften, die sich in der Haftungsfrage unterscheiden.
Bei Personengesellschaften ist die Haftung grundsätzlich nicht beschränkt. Die Besteuerung erfolgt auf Ebene der Gesellschafter. Kapitalgesellschaften bieten dagegen die Möglichkeit einer Haftungsbegrenzung. Deutsche Kapitalgesellschaften sind zum Beispiel GmbH, UG, AG und KGaA. Aber auch Kombinationen aus Personen- und Kapitalgesellschaften sind möglich, beispielsweise die GmbH & Co. KG.
Nähere Erklärungen würden hier zu weit führen und den Blogartikel zu lang machen, doch man kann das alles selber nachlesen im Existenzgründerportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie.
So weit, so gut, doch was ist nun eine anonyme Gesellschaft? Das wusste ich bislang nicht, in der Berufsschule habe ich nie davon gehört und auch später nicht – bis vor kurzem. Seit einiger Zeit interessieren mich sowohl Betriebs- als auch Volkswirtschaft (ein bisschen zumindest). Und gestoßen auf diesen Begriff bin ich bei COFA Consulting und Vertriebs AG, einem Unternehmen, das sich mit Firmengründungen und Vorratsgesellschaften befasst.
Nach einiger Recherche weiß ich nun, dass eine anonyme Gesellschaft eine sozusagen »namenlose« Gesellschaft ist, das heißt: die Mitglieder der Gesellschaft können ungenannt bleiben. Anders gesagt: die Aktieninhaber brauchen nicht mit ihren Namen genannt werden, da sie nicht für ihre Person, sondern nur mit ihren eingezahlten Beiträgen haften, wobei wir wieder bei der Haftungsfrage sind.
Als Gründe für eine anonyme Gesellschaft nennt COFA etwa Konkurrenzschutz, Insolvenz, Kauf eines Konkurrenzunternehmens oder als Hilfe, nach einer Ehescheidung einen unbelasteten Neuanfang zu machen. Hm.
Ich finde diese ganze Thematik nicht gerade einfach, Betriebswirte dagegen werden wohl keine Verständnisschwierigkeiten haben. Ich habe auch nur wenig »Anfänger«-Literatur zu dieser ganzen Thematik finden können, sowohl in Buchform als auch im WWW. Nur das BMWi und andere Existenzgründer-Portale erklären diese Dinge recht allgemein-verständlich.
Puh. Erst mal Käffchen kochen.
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