Mehl ins Getriebe

Die Lügen der FDP und CDU

2013-09-22 von Torsten in Kategorie Dinkel im Winkel

Ganz »kurz vor knapp«, also sehr kurz vor der Bundestagswahl, haben FDP und CDU noch mal kräftig Propaganda betrieben. Ich nenne die Bemühungen bewusst Propaganda, weil es sich nicht um politische Aufklärung oder die Bekanntgabe konkreter Ziele handelt, sondern um die Manipulation von möglichen Wählern, die sich nicht besonders gut auskennen und die man daher bewusst falsch informieren kann.

Beispiel FDP, genauer: Jörg von Polheim, in einem Remscheider Anzeigenblatt. Die Überschrift lautet: »Rot-grüne Steuerpläne betreffen alle«. Dann wird man gleich kameradschaftlich geduzt, greifen wir uns Punkt 1 heraus: »Du denkst, du wärst von der Anhebung des Spitzensteuersatzes nicht betroffen? Aber glaubst du wirklich, dass dein Friseurladen die erhöhte Einkommensteuer nicht auf deinen Haarschnitt umlegen wird?«

Ich bin kein Steuerberater, deswegen kann ich die Steuertarife nur grob erklären. Die Steuertabellen enthalten sowohl Stufen als auch eine Progression. Gewisse Von-Bis-Grenzen eines zu versteuernden Einkommens fallen also in bestimmte Stufen mit ihrem zugeordneten Steuersatz. Je höher mein Einkommen liegt, in desto höhere Stufen falle ich hinein und desto mehr muss ich nicht nur absolut, sondern auch prozentual an Steuern bezahlen. Diese Progression hat den Sinn, Kleinverdiener geringer zu belasten als Großverdiener, bei denen erhöhte Belastungen, im Gegensatz zu Geringverdienern, nicht zu einer schmerzlichen Senkung des Lebensstandards führen.

Nun geht es linken Parteien und der SPD aber nicht um eine Anhebung aller Steuersätze, sondern nur des Spitzen­steuer­satzes. Es sollen also nur die reichsten Großverdiener stärker besteuert werden. Der Spitzen­steuer­satz liegt 2013 in der Bundesrepublik bei 45 % ohne den Solidaritätszuschlag – bei einem zu versteuernden Einkommen ab 250.731 EUR bei Alleinstehenden / 501.642 EUR bei Verheirateten.

Der Spitzensteuersatz lag in der Vergangenheit, und zwar sogar unter CDU-Regierung, deutlich höher: bis 1999 53 %, danach sank er immer weiter ab, nämlich ab 2000 auf 51 %, ab 2002 auf 48,5 %, ab 2004 auf 45 % und 2005 auf 42 %. Ab 2007 wurde die sogenannte Reichen­steuer eingeführt, die 45 % betrug. Hinzu rechnen muss man in der gesamten Zeit noch den Solidaritätszuschlag von 5,5 %.

Allerdings muss man bedenken, dass es in der länger zurückliegenden Vergangenheit auch mehr Steuersparmöglichkeiten gab. Dennoch beträfe eine Spitzensteuersatz-Anhebung nur einen kleinen Teil der Bevölkerung, nämlich die Großverdiener.

Zurück zu Herrn von Polheim: Meine Friseurmeisterin gehört, so darf ich wohl vermuten, nicht zu den Bestverdienern dieses Landes, sie würde also von diesen Steueränderungen gar nicht betroffen werden und somit wirkt sich das auf mich als Kunden überhaupt nicht aus.

Auf die weiteren Punkte der oben genannten Zeitungsanzeige gehe ich nicht ein, der Blogartikel ist auch so schon lang genug.

Schreib eine Antwort oder einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

Mit Absenden deines Kommentars erklärst du dich mit der Speicherung deiner Daten einverstanden, siehe https://www.sackmuehle.de/datenschutz/. Deine Daten werden nur benötigt, um dich gegebenenfalls kontaktieren zu können. Sie werden weder an Dritte weitergegeben noch zu Werbezwecken missbraucht. Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.