Mehl ins Getriebe

Präzedenzfall gegen Nestlé

2012-03-09 von Torsten in Kategorie Dinkel im Winkel

Nachricht auf der Website von EvB (Erklärung von Bern): gegen Nestlé® wurde Strafanzeige gestellt. EvB schreibt: Zum ersten Mal muss sich damit ein Schweizer Konzern in seinem Heimatland für im Ausland begangene Men­schen­rechts­ver­letzun­gen juristisch verantworten.

Endlich werden mal konkrete Schritte gegen diesen Ver­bre­cher­kon­zern unternommen! Bravo!

Schreib eine Antwort oder einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.