Wir sind so durch den Wind

Bestimmungsgemäßer Gebrauch

2015-02-19 von Torsten in Kategorie Der Wind spinnt

Hersteller müssen sich absichern gegen Klagen von Deppen, Dumpfbacken und Döspaddeln. Klar, bei komplizierten technischen Geräten kann man einiges falsch machen und dem Gerät einen Defekt zufügen, wenn nicht gar die eigene Gesundheit oder die anderer Personen gefährden. Aber ein nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch ist wahrscheinlich immer und überall möglich. Wie sonst wäre es zu erklären, dass in der Beschreibung zu einer Computermaus, die ich heute ausgepackt habe, Folgendes steht:

»Dieses Produkt ist nur als Eingabegerät für den Anschluss an einen Computer geeignet.«

Aha, gut zu wissen. Also, meinen Herd kann ich damit nicht bedienen, schade. Und diesen komischen USB-Stecker darf man auch nicht in den Zigarettenanzünder des Autos stecken? Das ist ja blöd. Übrigens hat meine elektrische Zahnbürste den Geist aufgegeben – aber das geht dann wohl auch nicht, dass ich mir die Zähne mit der Maus putze. Nur als Eingabegerät für den Anschluss an einen Computer. Diese Computermaus kann ja gar nichts! Und dafür habe ich nun fünf Euro bezahlt!

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